Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  Der Hundepension Ostalb                Andrea Dörflinger                                        Striethof 2 73557 Ruppertshofen

Allgemein

Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Hundepension Ostalb und dem Auftraggeber. Sie gelten verbindlich anerkannt spätestens bei Auftragserteilung an die Hundepension Ostalb. Sie gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.

 

Auftragserfüllung

Die Hundepension Ostalb verpflichtet sich Ihren Hund in vollem Umfang zu pflegen und zu versorgen, sowie bei Verletzungen oder Krankheit einen Tierarzt auf zu suchen. Anfahrtskosten/Zeitaufwand und Behandlungskosten werden vom Tierhalter übernommen. Die Kosten für die Behandlung werden mit Rechnungsquittungen belegt. Die Anfahrtskosten und der Zeitaufwand werden pauschal mit 50€ pro Arztbesuch berechnet. 

Der Auftraggeber verpflichtet sich die Hundepension Ostalb unverzüglich zu informieren wenn er seinen Hund nicht zum vereinbarten Termin abholen kann. Der Hund verbleibt gegen nachträgliche Verrechnung der bekannten Tarife automatisch in der Hundepension Ostalb. 

Für den in der Hundepension Ostalb untergebrachten Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegen. Bei Bedarf ist der Hundepension Ostalb Einsicht zu gestatten.

Der Hundehalter versichert, dass der zur  Betreuung gebrachte Hund sein Eigentum ist. Des weiteren versichert er, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und gesund ist. 

Der Hund muss für den Aufenthalt vollständig geimpft sein. Zudem muss er kurz vor dem Aufenthalt entwurmt und gegen Zecken und Flöhen behandelt worden sein.

 

Hundepension/Urlaubsbetreuung bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension Ostalb verbleibt.

Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension Ostalb verbleibt.

 

Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundepension Ostalb dem in die Hundepension Ostalb gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf einem umzäunten Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. 

 

Läufige Hündinnen können nicht in der Pension aufgenommen werden. Sollte eine Hündin während eines Aufenthalts läufig werden wird die Hündin separiert und es werden 10€/Tag zusätzlich berechnet.

 

Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension Ostalb keine Haftung.

 

Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Wird der Hund nicht termingerecht abgeholt und aus platzgründen keine weiter Betreuung in der Hundepension Ostalb möglich ist, behält sich die Hundepension Ostalb vor den Hund anderweitig unter zu bringen (Tierheim, andere Hundepension). Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.  Verbleibt der Hund über den vereinbarten Termin hinaus in der Hundepension Ostalb, verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. 

 

Zahlungsbedingungen

Bei Anmeldung eines Feriengastes ist eine Anzahlung von 50% der Gesamtkosten fällig. Sollte die Anzahlung nicht oder zu spät geleistet werden, gilt der Termin als nicht reserviert und steht anderen Gästen zur Verfügung.

Die Anzahlung erfolgt entweder in bar oder per Überweisung innerhalb 5 Werktagen.

Der Restbetrag erfolgt am Ankunftstag und ist in Bar zu entrichten. 

Bei Vertragsrücktritt bis 14 Tage vor Beginn des vereinbarten Betreuungszeitraumes hat der Tierhalter  80.- € als Entschädigung zu bezahlen. Liegt der Anzahlbetrag unter 80.- €, hat der Halter den gesamten als Vorschuss bezahlten Betrag als Entschädigung zu bezahlen.

Bei einem Vertragsrücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Beginn des vereinbarten Betreuungszeitraumes hat der Tierhalter den gesamten als Vorschuss bezahlten Betrag als Entschädigung zu bezahlen.

Bei Vertragsrücktritt weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungszeitraumes muss der Tierhalter die gesamten Kosten der Betreuung als Ausfallentschädigung bezahlen.

 

Der gebuchte Zeitraum ist auch dann komplett zu bezahlen, wenn das Tier vorzeitig abgeholt wird. 

 

Haftung im Schadensfall

Bei Angriffen von Hunden auf dritte Personen haftet der Tierbesitzer laut §833BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

Der Tierhalter verpflichtet sich alle im Vertrag angegebenen Daten wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Ebenso verpflichtet er sich die Hundepension Ostalb über sämtliche Unarten des Tieres wie zum Beispiel Zerstörungswut, Aggressivität, keine Stubenreinheit oder Krankheiten zu informieren. Der Tierhalter haftet immer für die durch seinen Hund verursachten Schäden. Ebenso zahlt er wenn seine Versicherung den Schaden nicht oder nur teilweise übernimmt.

Wurde der Freilauf des Hundes vom Halter zugestimmt können keine Ansprüche geltend gemacht werden für etwaige Schadensfälle oder weglaufen des Hundes.

Sollte der Hund sich während der Betreuung verletzen oder versterben können vom Tierhalter keine >Ansprüche an den Betreiber der Hundepension Ostalb gestellt werden. 

Die Hundepension Ostalb haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.